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Stand: 1.1.2018

Informationen zur Mitgliedschaft (Stand 18. Juli 2017)

 

Jahresbeitrag für aktive Mitglieder

 

  • Kinder, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr

    • 170,00 € / zuzüglich einmalige Kosten bei Aufnahme für Passantrag (lt. §11 BFV-Finanzordung) 30,00 €

  • Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr

    • 180,00 € / zuzüglich einmalige Kosten bei Aufnahme für Passantrag (lt. §11 BFV-Finanzordung) 50,00 €

  • Damengymnastik

    • 100,00 €

 

Jahresbeitrag für passive Mitglieder

  • Eltern von Jugendspielern / 100,00 €

  • Erwachsene / 100,00 €

  • Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr / 100,00 €

  • Damengymnastik / 70,00 €

 

Checkliste Mitgliedschaft

Folgende Unterlagen sind zu erbringen und zusammen der Jugendleitung zu übergeben:

  • SCA-Mitgliedsantrag (ab der D-Jugend muss auch der Spieler selbst unterschreiben)

  • BFV-Passantrag (vollständig ausgefüllt, ab der D-Jugend muss auch der Spieler selbst unterschreiben)

  • BFV-/SCA-Medienverwertung, sprich „Daten- und Medienfreigabe“, bei Jugendlichen müssen beide Elternteile unterschreiben (gilt bis zur U14), ab der D-Jugend auch der Spieler selbst

  • Kopie der Geburtsurkunde oder des Kinderausweis

  • Foto für den Spielerpass per Mail als jpg.Datei, nur Kopf bis Brust, keine Urlaubsfotos

  • Kopie der Kündigung bei einem Vereinswechsel zum SCA

  • 30 / 50 Euro Bearbeitungsgebühr in bar

  • Anteiliger Mitgliedsbeitrag während des EintrittsJahres, aufs Halbjahr gerechnet

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Beitragseinzug
Der Vereinsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird halbjährlich zum Januar und Juli eines Jahres mittels SEPA-Lastschriftmandat erhoben. Die Gläubiger-ID lautet: DE44 ZZZ 000013 610 57

 

Änderungen der Mitgliedsdaten
Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankdaten bitten wir umgehend dem Verein per Mail mitzuteilen.

 

Kündigung
Der Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen und muss dem Verein bis zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich vorliegen. Bei Austritt aus dem Verein im laufenden Jahr erfolgt keine anteilige Rückzahlung des Jahresbeitrages.

 

Kontakt Mitgliederverwaltung

Für Belange (Kündigung, Bankänderung, etc.) rund um die Mitgliedschaft beim SCA bitten wir Sie sich an nahcfolgende Emailadresse zu wenden: mitgliedschaft [at] sc-amicitia-muenchen.de

 

Für die Teilnahme an Probetrainingseinheiten besteht kein Unfallversicherungsschutz über den Verein!

 

Auszug aus der Vereinssatzung

Mitgliedschaft im Verein
Es gibt ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und jugendliche Mitglieder. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Einschränkungen aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen sind nicht statthaft.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt schriftlich. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der zuständige Abteilungsleiter. Im Fall der Ablehnung einer Aufnahme kann sich das betroffene Neumitglied binnen eines Monats ab Mitteilung der Ablehnung an den Ausschuss wenden, der mit Mehrheit entscheidet.

Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu entrichten, der grundsätzlich spätestens am 31. Januar eines jeden Jahres fällig ist. Der Ausschuss kann eine andere Art der Zahlung beschließen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die Höhe des Beitrages setzt der Vereinsausschuss fest, ebenso die Aufnahmegebühr.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt erfolgt nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein. Diese Erklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss bis spätestens 30.09. erfolgen. Der Ausschuss kann abweichende Regelungen zulassen.

MITGLIEDER-INFO

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